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1. Mitglieder

1. Mitglieder

(1) Mitglieder der Schlußversammlung sind die in der ,,Ordnung für das Pastoralgespräch im Erzbistum Köln`` (Amtsblatt des Erzbistums Köln, Stück 3, 15. 1. 1993) genannten Personen.

(2) Wenn ein von der Dekanatskonferenz gewähltes Mitglied sein Mandat nicht mehr wahrnehmen kann, kann es durch die gewählte Ersatzperson ersetzt werden.

(3) Alle Mitglieder haben gleiches Rede- und Stimmrecht.