7. Einberufung/Tagesordnung
7. Einberufung/Tagesordnung
(1) Der Erzbischof lädt zu den Plenarsitzungen ein und legt in
Abstimmung mit dem Diözesanpastoralrat die Tagesordnung für das
erste Plenum fest.
(2) Die Tagesordnung für die weiteren Plenen wird in Abstimmung
mit dem Präsidium vom Erzbischof festgelegt und in der Einladung
mitgeteilt.
(3) Der Erzbischof oder ein von ihm benanntes Mitglied des
Präsidiums eröffnet und schließt die Plenarsitzungen.
(4) Zu den Beratungen der Arbeitskreise laden die Leiter ein,
die eine Tagesordnung vorschlagen, die der Annahme durch die
Mitglieder des Arbeitskreises bedarf.