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Schlußvotum 10.24 / Begründete Entscheidungen des Generalvikariates

Der Generalvikar weist die ihm zu- und nachgeordneten Dienststellen an, bei einer Entscheidung der jeweiligen Dienststelle, dieser eine Begründung beizufügen, sowie auf die Möglichkeiten des Einspruchs beim Erzbischof von Köln hinzuweisen. Desweiteren legt der Generalvikar in Absprache mit seinen zu- und nachgeordneten Dienststellen innerhalb eines Jahres fest, innerhalb welcher Fristen Vorgänge bearbeitet und entschieden sein müssen. Der Generalvikar weist seine zu- und nachgeordneten Dienststellen an, Zwischenbescheide an die betroffenen Personen und Pfarreien zu versenden.