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Schlußvotum 10.29 / Bewahrung der Schöpfung

1. Die Ortsgemeinde hat durch geeignete Maßnahmen in der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung deutlich zu machen, daß unser ökonomisches und ökologisches Verhalten konkrete Auswirkungen auf die Lebensbedingungen anderer Menschen und auf die Schöpfung insgesamt hat.

Der Umweltbeauftragte im Erzbistum wird gebeten, Handreichungen für die Kirchengemeinden und andere kirchliche Gruppen und Organisationen zu erstellen, in denen das Handeln der einzelnen als auch das der Gruppen an konkreten Aufgabenfeldern umweltgerechten Verhaltens aufgezeigt werden soll.

2. Das Bistum und die Gemeinden wirken darauf hin, daß das Bewußtsein für die Bewahrung der Schöpfung wächst und daß konkrete Maßnahmen eingeleitet werden, wie z.B. Energie sparen; Verwendung und Wiederverwendung umweltfreundlicher Produkte; ökologisches Bauen und Renovieren; sparsamer Umgang mit Wasser; Vermeidung von Abfällen; ökologisch sinnvolle Nutzung und Gestaltung von Flächen und Gebäuden; ökologisch verträgliche Landwirtschaft betreiben durch Änderung von Pachtverträgen, selbst bei vermindertem Pachtzins.

3. Das Erzbistum Köln wird aufgefordert, bei allen Baumaßnahmen alle umweltschonenden Maßnahmen vorbildlich nach neuestem technischen Standard durchzuführen.

4. Um den besonderen Auftrag zur Bewahrung der Schöpfung in einer Pfarrgemeinde deutlich zu machen, ist eine Person mit einem besonderen ,,Wächteramt`` zu betrauen. Dies kann durch die Bestellung eines/einer Umweltbeauftragten geschehen.

5. Um Verbündete für die ,,Bewahrung der Schöpfung`` zu gewinnen, sind Kontakte aufzunehmen zu Umweltgruppen und anderen an Umweltfragen Interessierten, insbesondere mit den Umweltbeauftragten und ökologischen Gruppen der anderen christlichen Kirchen und staatlichen Stellen.