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Schlußvotum 2.13 / Beratung bei Vakanz

Den Gemeinden wird bei langer Vakanzzeit durch die Hauptabteilung Seelsorge Vakanzberatung angeboten. Hier soll auch auf die vorhandenen Angebote von Ordensgemeinschaften, Geistlichen Gemeinschaften und diözesanen Einrichtungen zurückgegriffen werden.