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Schlußvotum 2.7 / Gemeindeaktivierung

Die Hauptabteilung Seelsorge wird beauftragt, ein Angebot von Gemeindeaktivierung zu entwickeln, das den Schlußvoten 2.5 und 2.6 entspricht, die vorhandenen Angebote von Gemeindeaktivierung und Gemeindebegleitung, von Ordensgemeinschaften, Geistlichen Gemeinschaften und diözesanen Einrichtungen miteinander zu verknüpfen, zu ergänzen und den Pfarreien und Seelsorgebereichen als Hilfestellung anzubieten.