Schlußvotum 4.10 / Jugendsozialarbeit
Die Stadt-/Kreis-/Dekanatsjugendseelsorger werden aufgefordert,
die örtliche Situation und den Bedarf im Bereich der
Jugendsozialarbeit (z. B. Hilfen zur Berufsfindung,
Ersatzerziehung, Hilfe zur Integration) zu ermitteln.
Die Abteilung Jugendseelsorge mit den Katholischen Jugendämtern werden aufgefordert, diese Ergebnisse aufzugreifen und für entsprechende Maßnahmen und Angebote Sorge zu tragen.