Schlußvotum 4.12 / Situations- und Ortgebundenheit
Die Bistumsleitung und die Pfarrgemeinden müssen bei der Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit die Situation vor Ort und in der Zielgruppe zum Maßstab nehmen. Die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen und ihre selbstgewählten Organisationsformen müssen aufgegriffen, unterstützt und gefördert werden.