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Schlußvotum 4.15 / Verantwortung der Jugendseelsorger/-innen für Jugendgottesdienste

Die Stadt-/Kreis- und Dekanatsjugendseelsorger und die Verantwortlichen für die Jugendseelsorge in den Seelsorgebereichen sollen dafür Sorge tragen, daß jugendgemäße Formen des Gottesdienstes in allen Regionen vorhanden sind. Wo es erforderlich ist, sollen sie diese Formen ermöglichen. Diese Angebote müssen für Jugendliche in erreichbarer Nähe liegen.