www.flickr.com

Schlußvotum 4.29 / Fortbildung der Seelsorger/-innen

Die Hauptabteilung Seelsorge-Personal soll ein regelmäßiges Fortbildungsangebot für die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hauptverantwortlichen tätigen Seelsorger/-innen schaffen und diese zur Teilnahme an diesem Angebot auffordern.