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Schlußvotum 4.31 / Beteiligung der Jugendlichen im Pfarrgemeinderat

Der Erzbischof von Köln soll durch einen entsprechenden Passus in den Satzungen der Pfarrgemeinderäte sicherstellen, daß durch Wahl und Berufung die Jugendlichen der Gemeinde im Pfarrgemeinderat personell angemessen vertreten sind.