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Schlußvotum 4.36 / Einbeziehung nichtkatholischer Schüler in den Religionsunterricht

In begründeten Fällen soll dem Wunsch nichtkatholischer Schüler bzw. deren Eltern auf Teilnahme am katholischen Religionsunterricht stattgegeben werden.

Die Religionslehrer/-innen sollen die Situation nichtkatholischer Schüler - unter Bewahrung des Charakters des katholischen Religionsunterrichts - angemessen berücksichtigen.