Schlußvotum 4.36 / Einbeziehung nichtkatholischer Schüler in den Religionsunterricht
In begründeten Fällen soll dem Wunsch nichtkatholischer Schüler
bzw. deren Eltern auf Teilnahme am katholischen
Religionsunterricht stattgegeben werden.
Die Religionslehrer/-innen sollen die Situation nichtkatholischer Schüler - unter Bewahrung des Charakters des katholischen Religionsunterrichts - angemessen berücksichtigen.