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Schlußvotum 4.5 / Vielfältige Formen: Gleichrangigkeit und Gleichwertigkeit

Die Bistumsleitung und die Pfarrgemeinden werden aufgefordert, die vielfältigen Formen kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit (verbandliche und gemeindliche, offene Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit) als grundsätzlich gleichrangig und gleichwertig zu behandeln.