Schlußvotum 6.21 / Sakrament der Krankensalbung / Neubesinnung
Die Pastoralkräfte werden gebeten, die Krankensalbung als Stärkung des Menschen in einer Krankheit, als Beistand im Übergang vom Leben zum Tod und als Vergebung der Sünden stärker bewußt zu machen, z. B. durch Krankensalbungsfeiern und seelsorgliche Gespräche in den Gemeinden, Altenheimen und Krankenhäusern.