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Schlußvotum 7.2 / Ehrenamtliche Arbeit von Frauen

Das Erzbistum soll

  • die Familienarbeit und Erwerbsarbeit sowie das Ehrenamt als gesamtgesellschaftliche Arbeit neu bewerten und entsprechende Maßnahmen unterstützen und fördern;
  • stärkeren Anreiz geben zur Aus- und Weiterbildung ehrenamtlich tätiger Frauen durch Finanzierung, Zertifikat, Aufwandsentschädigung;
  • sich für die Anerkennung rentenwirksamer Ansprüche aus ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gesellschaft einsetzen.


Begründung zu Schlußvoten 7.1 - 7.3

Diakonie und Caritas sind Grundvollzüge der Kirche. Diakonie ohne Verkündigung und gottesdienstliche Feier entspricht nicht dem Geist der Frohen Botschaft. Verkündigung und gottesdienstliche Feier ohne Diakonie bleiben leer. Der diakonale Grundvollzug muß von allen Mitgliedern der Kirche wahrgenommen werden. In der pastoralen Praxis wird dieser elementare Dienst allerdings überwiegend von Frauen erbracht in Pflege- und Besuchsdiensten, in der Sorge um sozial Ausgegrenzte. Ohne die Arbeit der Frauen bräche das Leben in den Gemeinden zusammen. Die Gemeinden leben weitgehend vom Engagement von Frauen.

Zugleich sind viele Frauen in unserer Gesellschaft auch die Hauptbetroffenen der offenen und versteckten Armut. Durch vielfache Belastungen in Familien- und Erwerbsarbeit geraten sie bei Arbeitslosigkeit und in Trennungssituationen an den Rand der Gesellschaft. Nach langer, in der Regel unbezahlter Lebensarbeit wartet auf viele Frauen die Altersarmut, eine versteckte Armut großen Ausmaßes, die auch von der Kirche kaum zur Kenntnis genommen wird. Frauen lernen zunehmend, daß Diakonie gemeinsam von Betroffenen und Aktiven zu gestalten ist. Dabei bringen sie ihr spezifisches Charisma ein, indem sie in der Heilssorge am Menschen Leib und Seele ganzheitlich verbinden.