www.flickr.com

Schlußvotum 7.7 / Beratungsgremium von Frauen

Der Erzbischof soll einen ständigen Rat von Frauen einrichten. Dieser ist dem Erzbischof direkt zugeordnet und hat folgende Aufgaben:

  • die Anliegen von Frauen vertreten und sachverständig behandeln,
  • den Erzbischof in allen, auch nicht frauenspezifischen Belangen beraten,
Die Mitglieder sollen die vielfältigen Lebenssituationen und -erfahrungen der heutigen Frauen repräsentieren sowie unterschiedliche fachliche Disziplinen vertreten. Bei der Besetzung bzw. Wahl dieses Beratungsgremiums sollen die unterschiedlichen Ebenen berücksichtigt werden.