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Schlußvotum 9.16 / Gemeinsames Handeln im sozialen Bereich

Wir fordern alle Verantwortlichen auf, im sozialen Bereich mit den ökumenischen Partnern zu kooperieren und ein gemeinsames bzw. arbeitsteiliges Handeln auf allen Gebieten anzustreben (z. B. bei Sozialstationen, Beratungsdiensten, Krankenhäusern, Telefonseelsorge, Heimen und Heimwerkstätten, Caritaskreisen, Kleiderstuben, Besuchsdiensten).

Wir empfehlen generell ein gemeinsames Auftreten gegenüber den Kommunen und gesellschaftlichen Gruppen.