Schlußvotum 9.2 / Ökumenische Begegnungen
Die Pfarrgemeinden und Seelsorgebereiche sollen ökumenische
Begegnungen durch gegenseitige, selbstverständliche und
regelmäßige Einladungen (,,Ökumene zu Gast bei ...``) fördern und
gemeinsame Veranstaltungen ermöglichen.
Darüber hinaus sollen durch die Verantwortlichen Begegnungsmöglichkeiten in größerem Rahmen (z. B. Jugendtreffen und Kirchentage) geschaffen werden.