Schlußvotum 1.11 / Fortbildung
Für den schwierigen Prozeß der Entwicklung der Gemeinden und der
Kooperation im Seelsorgebereich brauchen die Gemeinden, die
hauptamtlichen Pastoralkräfte und die Ehrenamtlichen Angebote
zur Befähigung und qualifizierte Begleitung. Diesbezüglich
werden die hauptamtlichen Pastoralkräfte zu einer regelmäßigen
Fortbildung verpflichtet.
Die Fortbildungsangebote der verschiedenen Einrichtungen des
Erzbistums müssen besser koordiniert und gemeinsam konzipiert
werden.
Dieses Votum richtet sich an den Erzbischof mit der Bitte, dies
zu veranlassen.