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Schlußvotum 1.11 / Fortbildung

Für den schwierigen Prozeß der Entwicklung der Gemeinden und der Kooperation im Seelsorgebereich brauchen die Gemeinden, die hauptamtlichen Pastoralkräfte und die Ehrenamtlichen Angebote zur Befähigung und qualifizierte Begleitung. Diesbezüglich werden die hauptamtlichen Pastoralkräfte zu einer regelmäßigen Fortbildung verpflichtet.

Die Fortbildungsangebote der verschiedenen Einrichtungen des Erzbistums müssen besser koordiniert und gemeinsam konzipiert werden.

Dieses Votum richtet sich an den Erzbischof mit der Bitte, dies zu veranlassen.