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Schlußvotum 1.10 / Hauptamtliche im PGR

Alle hauptamtlichen Pastoralkräfte können Mitglied in allen Pfarrgemeinderäten des Seelsorgebereichs sein. Zwei von ihnen haben Stimmrecht. Das Pastoralteam legt fest, wer das Stimmrecht in jedem einzelnen PGR wahrnimmt.

Dieses Votum muß bei der Neufassung der PGR-Satzung berücksichtigt werden.