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Schlußvotum 1.6 / Kooperationsgruppe in den Gemeinden eines Seelsorgebereichs bzw. in Zentralpfarreien

Um die verantwortliche Mitarbeit der Ehrenamtlichen auf der Gemeindeebene zu sichern, wird empfohlen, in den Gemeinden des Seelsorgebereichs, in denen kein eigener PGR besteht, Kooperationsgruppen zu bilden. In der Kooperationsgruppe arbeiten die in einer Gemeinde verantwortlichen Ehrenamtlichen mit dem/den von der Seelsorgebereichsebene delegierten Hauptamtlichen zusammen. In dieser Gruppe sollen wichtige, die Einzelgemeinde betreffende Fragen beraten und entschieden werden, vorrangig die konkrete Umsetzung bestimmter pastoraler Inhalte, die als Leitlinien auf der Seelsorgebereichsebene festgelegt werden.

Analog soll in überschaubaren Teilbereichen von Zentralpfarreien (Großgemeinden) verfahren werden. Wie diese Gruppe strukturell zugeordnet ist, muß vor Ort geregelt werden.

In Gemeinden, in denen ein PGR besteht, sollte die oben genannte Aufgabe originäre Aufgabe des PGR sein.

Das Votum richtet sich an die verantwortlichen Haupt- und Ehrenamtlichen in den Gemeinden, besonders an die Pfarrer, sowie an den Erzbischof.