Schlußvotum 1.6 / Kooperationsgruppe in den Gemeinden eines Seelsorgebereichs bzw. in Zentralpfarreien
Um die verantwortliche Mitarbeit der Ehrenamtlichen auf der
Gemeindeebene zu sichern, wird empfohlen, in den Gemeinden des
Seelsorgebereichs, in denen kein eigener PGR besteht,
Kooperationsgruppen zu bilden. In der Kooperationsgruppe
arbeiten die in einer Gemeinde verantwortlichen Ehrenamtlichen
mit dem/den von der Seelsorgebereichsebene delegierten
Hauptamtlichen zusammen. In dieser Gruppe sollen wichtige, die
Einzelgemeinde betreffende Fragen beraten und entschieden
werden, vorrangig die konkrete Umsetzung bestimmter pastoraler
Inhalte, die als Leitlinien auf der Seelsorgebereichsebene
festgelegt werden.
Analog soll in überschaubaren Teilbereichen von Zentralpfarreien
(Großgemeinden) verfahren werden. Wie diese Gruppe strukturell
zugeordnet ist, muß vor Ort geregelt werden.
In Gemeinden, in denen ein PGR besteht, sollte die oben genannte
Aufgabe originäre Aufgabe des PGR sein.
Das Votum richtet sich an die verantwortlichen Haupt- und
Ehrenamtlichen in den Gemeinden, besonders an die Pfarrer, sowie
an den Erzbischof.