Schlußvotum 1.7 / Das Ehrenamt
Das Leben der Kirche, besonders in den Gemeinden, wird
weitgehend durch das Engagement von Ehrenamtlichen getragen. Mit
hohem zeitlichen, geistigen und körperlichen, bisweilen auch
finanziellen Aufwand leisten Ehrenamtliche qualifizierte Arbeit
in vielen pastoralen Feldern. Ohne diese Arbeit würde das
kirchliche und gesellschaftliche Leben vielerorts
zusammenbrechen. Um das Engagement der Ehrenamtlichen zu
erhalten und zu fördern, bedarf es einer ausdrücklichen
offiziellen Anerkennung des Ehrenamtes.
Anzuerkennen ist die gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamtes
als verantwortliche Tätigkeit für andere über den Rahmen der
Familie hinaus. Im kirchlichen Raum ist anzuerkennen, daß das
Ehrenamt einen Wert in sich hat, der nicht durch einen immer
größeren Einsatz erkauft werden muß. Wichtig sind konkrete
Formen der Wertschätzung, z. B. Einführung in das Ehrenamt in
der Liturgie. In der Fürsorgepflicht aller Hauptamtlichen,
besonders des Pfarrers liegt es darum, darauf zu achten, daß man
ohne Gesichtsverlust aus einem Ehrenamt ausscheiden oder zu
einer angetragenen ehrenamtlichen Tätigkeit nur eine begrenzte
Zusage oder auch eine Absage geben kann.
Ehrenamtliche Tätigkeit ist keine bezahlte Tätigkeit, aber
entstandene Kosten sollen Ehrenamtlichen erstattet werden.
Kirchliche Einrichtungen sollen bei Personal-Einstellungen
geleistete ehrenamtliche Tätigkeit als Qualifikation
berücksichtigen. Für Ehrenamtliche ist das Recht auf
Qualifizierung und Weiterbildung zu sichern.
Dieses Votum richtet sich an den Erzbischof. Er möge eine
offizielle Aufwertung des Ehrenamtes mit institutionellen
Konsequenzen herbeiführen.