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Schlußvotum 1.9 / Zusammenarbeit von PGR und KV

PGR und KV sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. Regelmäßige Konsultationen und Zusammenkünfte - wenigstens einmal im Jahr - werden fester Bestandteil der Arbeit der beiden Gremien.

Damit die pastorale Planung in die finanzielle Planung einbezogen wird, gibt der PGR vor der Verabschiedung des Haushalts seine Empfehlung. Auch bei der Planung größerer oder außerordentlicher Projekte muß der PGR einbezogen werden. Darüber hinaus kann der PGR für eigene Aktionen Geld erwirtschaften und den Verwendungszweck festlegen.

Das Votum richtet sich an die Gremien PGR und KV. Darüber hinaus werden der Erzbischof und der Diözesanrat gebeten zu prüfen, wie dieses Votum rechtlich verbindlich gemacht werden kann.