Schlußvotum 1.9 / Zusammenarbeit von PGR und KV
PGR und KV sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. Regelmäßige
Konsultationen und Zusammenkünfte - wenigstens einmal im Jahr -
werden fester Bestandteil der Arbeit der beiden Gremien.
Damit die pastorale Planung in die finanzielle Planung
einbezogen wird, gibt der PGR vor der Verabschiedung des
Haushalts seine Empfehlung. Auch bei der Planung größerer oder
außerordentlicher Projekte muß der PGR einbezogen werden.
Darüber hinaus kann der PGR für eigene Aktionen Geld
erwirtschaften und den Verwendungszweck festlegen.
Das Votum richtet sich an die Gremien PGR und KV. Darüber hinaus werden der Erzbischof und der Diözesanrat gebeten zu prüfen, wie dieses Votum rechtlich verbindlich gemacht werden kann.