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Schlußvotum 4.23 / Kinder- und jugendgemäße Ausstattung von Räumen

Die Kirchenvorstände sollen dafür sorgen, daß jede Pfarrei Räume für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stellt. Diese Räume sollen altersgerecht ausgestattet sein und von Kindern und Jugendlichen selbst-/mitgestaltet werden können. Die Räume sollen so zugänglich sein, wie es den Erfordernissen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entspricht. Altersgerechte Gestaltung und Zugänglichkeit sollen auch im Kirchenraum berücksichtigt werden.