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Schlußvotum 4.24 / Behindertengerechte Ausstattung von Räumen

Die Kirchenvorstände sollen bei der Raumplanung für die behindertengerechte Ausstattung der Pfarr- und Jugendheime sorgen. Bestehende Räume sollen auf ihre behindertengerechte Ausstattung überprüft und diese gegebenenfalls verbessert werden.