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Schlußvotum 4.33 / Ansprechpartner/-innen für Kinder und Jugendliche im Kirchensteuerrat

Der Diözesankirchensteuerrat soll aus seiner Mitte eine/n Ansprechpartner/-in für Kinder und Jugendliche benennen und bekannt machen, der/die als Anwalt/Anwältin für die finanziellen Belange von Kindern und Jugendlichen im Kirchensteuerrat eintritt.