Spendung der Krankensalbung durch Diakone
Dem Gremium vorgestellt wurde die Bitte an den Erzbischof, von
der Deutschen Bischofskonferenz und von Rom die Möglichkeit
prüfen zu lassen, daß Diakonen die Vollmacht zur Spendung der
Krankensalbung erteilt wird. Die Spannung des Themas wurde daran
aufgezeigt, daß das geltende Kirchenrecht dies verbiete, während
die Kirchengeschichte aufzeige, daß die Krankensalbung auch
durch andere ausgeteilt worden sei. Problematisch sei es immer
wieder, daß die Diakone oder Laien, die einen Sterbenden
begleiteten, nahezu alles für ihn tun könnten, dann aber für die
Krankensalbung einen Priester ,,einfliegen`` müßten, der dann
sogar manches Mal als Fremder nicht gewünscht werde. Das
Gegenargument, die Krankensalbung gehöre allein zum
priesterlichen Amt, weil mit ihr auch das Bußsakrament verbunden
sei, wurde dadurch relativiert, daß festgehalten wurde, die
Sündenvergebung sei mit jedem Sakrament verbunden. Vor
allem die Taufe, die der Diakon ja spenden dürfe, beinhalte auch
die Sündenvergebung. Der sich zuspitzenden Diskussion nahm der
Erzbischof die Spitze, als er auf seine erste Sterbebegleitung
als junger Kaplan verwies. Als er das Haus betreten habe, hätte
ihm die Frau des Kranken erklärt: ,,Geölt ist der Heinrich
schon¡` Der Begleiter müsse eben nicht immer auch Spender sein,
Begleitung begründe noch keine innere Verfügbarkeit für die
Spendung. Dann müßte auch die Kommunion-Tischmutter die
Eucharistie spenden. Zwar habe die Glaubenskongregation diese
Frage schon einmal negativ beschieden, aber nach seinem Wissen
arbeiteten andere Kongregationen noch an dieser Frage. Deshalb
habe er nichts gegen eine Abstimmung. Der Kardinal stellte darum
die Frage:
,,Ist es für Sie wünschenswert, Diakonen die Vollmacht
zur Spendung der Krankensalbung zu übertragen¿`
Mit Ja antworteten 117 (86,6 Prozent),
mit Nein 16 (11,8 Prozent),
es enthielten sich 2 (1,4 Prozent).