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Spendung der Krankensalbung durch Diakone

Dem Gremium vorgestellt wurde die Bitte an den Erzbischof, von der Deutschen Bischofskonferenz und von Rom die Möglichkeit prüfen zu lassen, daß Diakonen die Vollmacht zur Spendung der Krankensalbung erteilt wird. Die Spannung des Themas wurde daran aufgezeigt, daß das geltende Kirchenrecht dies verbiete, während die Kirchengeschichte aufzeige, daß die Krankensalbung auch durch andere ausgeteilt worden sei. Problematisch sei es immer wieder, daß die Diakone oder Laien, die einen Sterbenden begleiteten, nahezu alles für ihn tun könnten, dann aber für die Krankensalbung einen Priester ,,einfliegen`` müßten, der dann sogar manches Mal als Fremder nicht gewünscht werde. Das Gegenargument, die Krankensalbung gehöre allein zum priesterlichen Amt, weil mit ihr auch das Bußsakrament verbunden sei, wurde dadurch relativiert, daß festgehalten wurde, die Sündenvergebung sei mit jedem Sakrament verbunden. Vor allem die Taufe, die der Diakon ja spenden dürfe, beinhalte auch die Sündenvergebung. Der sich zuspitzenden Diskussion nahm der Erzbischof die Spitze, als er auf seine erste Sterbebegleitung als junger Kaplan verwies. Als er das Haus betreten habe, hätte ihm die Frau des Kranken erklärt: ,,Geölt ist der Heinrich schon¡` Der Begleiter müsse eben nicht immer auch Spender sein, Begleitung begründe noch keine innere Verfügbarkeit für die Spendung. Dann müßte auch die Kommunion-Tischmutter die Eucharistie spenden. Zwar habe die Glaubenskongregation diese Frage schon einmal negativ beschieden, aber nach seinem Wissen arbeiteten andere Kongregationen noch an dieser Frage. Deshalb habe er nichts gegen eine Abstimmung. Der Kardinal stellte darum die Frage:

,,Ist es für Sie wünschenswert, Diakonen die Vollmacht zur Spendung der Krankensalbung zu übertragen¿`

Mit Ja antworteten 117 (86,6 Prozent),
mit Nein 16 (11,8 Prozent),
es enthielten sich 2 (1,4 Prozent).